Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen, die über dorsia angeboten und vereinbart werden. Dies umfasst insbesondere die Teilnahme an Supper Clubs und anderen Veranstaltungen sowie individuell vereinbarte Catering-Leistungen.

Vertragspartner ist:

Jennifer Heinz – Private Chef
handelnd unter der Marke dorsia
E-Mail: info@dorsia069.de

Die jeweils konkrete Leistung, der Leistungsumfang, der Veranstaltungsort, der Termin sowie gegebenenfalls weitere individuelle Vereinbarungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, Buchungsbestätigung oder dem individuell erstellten Angebot.

Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Supper Clubs und Veranstaltungen

2.1 Buchung und Vertragsschluss

Die auf der Website, über Social Media oder andere Kommunikationswege veröffentlichten Informationen zu einem Supper Club oder einer Veranstaltung stellen zunächst eine Einladung zur Buchung dar.

Ein verbindlicher Vertrag kommt mit der Buchungs- bzw. Reservierungsbestätigung durch dorsia oder – bei unmittelbarer Online-Zahlung – mit erfolgreichem Abschluss des Buchungs- und Zahlungsvorgangs zustande.

Die Buchung bezieht sich auf die jeweils angegebene Veranstaltung, den angegebenen Termin und die gebuchte Anzahl an Plätzen.

2.2 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.

Soweit nicht anders angegeben, ist der vollständige Betrag mit der Buchung fällig.

Die Zahlung erfolgt über die im jeweiligen Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden.

Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

2.3 Stornierung durch Gäste

Da Supper Clubs nur über eine begrenzte Anzahl an Plätzen verfügen und Einkauf sowie Vorbereitung auf Grundlage der gebuchten Gästezahl erfolgen, gelten für Stornierungen folgende Bedingungen:

  • Bei einer Stornierung bis spätestens 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung werden 100 % des gezahlten Buchungspreises erstattet.

  • Bei einer Stornierung weniger als 72 Stunden, jedoch bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung werden 50 % des gezahlten Buchungspreises erstattet.

  • Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung.

Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Beginn der Veranstaltung sowie der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei dorsia eingeht.

Der gebuchte Platz kann nach vorheriger Mitteilung an dorsia auf eine andere Person übertragen werden.

2.4 Nichterscheinen

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Buchungspreises.

2.5 Menü und Änderungen

Die Supper Clubs von dorsia basieren auf saisonalen Menüs und der Verfügbarkeit ausgewählter Produkte.

dorsia behält sich daher vor, einzelne Zutaten, Komponenten oder Gänge anzupassen, sofern dies aufgrund saisonaler Verfügbarkeit, Qualität, Lieferengpässen oder vergleichbarer Umstände erforderlich ist.

Der grundlegende Charakter und Wert des angebotenen Menüs bleiben dabei erhalten.

2.6 Allergien und Unverträglichkeiten

Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere ernährungsbezogene Anforderungen müssen dorsia vor der Buchung bzw. spätestens innerhalb der in der Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Frist mitgeteilt werden.

dorsia bemüht sich, mitgeteilte Anforderungen nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Aufgrund der Arbeitsabläufe in der Küche und der Verarbeitung verschiedener Lebensmittel kann jedoch nicht in jedem Fall eine vollständig allergenfreie Zubereitung oder Umgebung garantiert werden.

Ist eine sichere oder konzeptgerechte Anpassung des Menüs nicht möglich, behält sich dorsia vor, die entsprechende Buchung nach Rücksprache abzulehnen.

3. Absage oder Änderung einer Veranstaltung durch dorsia

dorsia behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei Krankheit, Ausfall einer Location, unvorhersehbaren betrieblichen Umständen oder vergleichbaren Ereignissen vorliegen.

Bei einer endgültigen Absage durch dorsia werden bereits geleistete Zahlungen für die betroffene Veranstaltung vollständig zurückerstattet.

Bei einer Terminverschiebung können Gäste wählen, ob sie ihre Buchung auf den Ersatztermin übertragen oder den bereits gezahlten Betrag zurückerhalten möchten.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4. Catering

4.1 Angebot und Vertragsschluss

Catering-Leistungen werden individuell geplant.

Grundlage des Vertrags ist das von dorsia erstellte Angebot einschließlich der darin beschriebenen Leistungen, Preise und Rahmenbedingungen.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer annimmt bzw. dorsia die Beauftragung bestätigt.

Spätere Änderungen oder Ergänzungen können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises führen.

4.2 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise des individuell vereinbarten Angebots.

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, können zur verbindlichen Reservierung eines Termins eine Anzahlung sowie die Zahlung des verbleibenden Betrags vor oder nach der Veranstaltung vereinbart werden.

Die konkreten Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in Angebot oder Rechnung angegebene Bankkonto.

Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

4.3 Gästezahl

Die voraussichtliche Gästezahl wird bei der Angebotserstellung festgelegt.

Die verbindliche finale Gästezahl ist spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen.

Die zu diesem Zeitpunkt bestätigte Gästezahl bildet grundsätzlich die Mindestgrundlage für die Abrechnung.

Eine spätere Erhöhung der Gästezahl ist nur nach vorheriger Abstimmung und abhängig von den organisatorischen und kapazitativen Möglichkeiten von dorsia möglich.

4.4 Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen hinsichtlich Gästezahl, Menü, Ablauf, Veranstaltungsort, Servicezeiten oder anderer vereinbarter Leistungen können eine Neuberechnung des Angebotspreises erforderlich machen.

Zusätzliche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

4.5 Stornierung eines Catering-Auftrags

Da für Catering-Aufträge Termine exklusiv reserviert sowie Einkauf, Vorbereitung und gegebenenfalls Personal frühzeitig geplant werden, können bei einer Stornierung durch den Auftraggeber folgende Kosten berechnet werden:

  • bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei

  • 29 bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 25 % des vereinbarten Auftragswertes

  • 14 bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 %

  • 7 bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 %

  • ab 2 Tagen vor dem Veranstaltungstermin oder bei Nichtabnahme der vereinbarten Leistung: 100 %

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dorsia kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bereits tatsächlich entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich berücksichtigt werden, soweit sie nicht bereits durch die vorgenannte Pauschale abgegolten sind.

Individuell im Angebot vereinbarte Stornierungsbedingungen haben Vorrang.

4.6 Allergien und Unverträglichkeiten beim Catering

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dorsia rechtzeitig über bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsanforderungen der Gäste zu informieren.

dorsia wird diese Informationen bei der Planung und Zubereitung im vereinbarten Umfang berücksichtigen.

Eine vollständig allergenfreie Produktionsumgebung kann jedoch nicht garantiert werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Leistungen Dritter und Veranstaltungsort

Soweit für eine Veranstaltung Leistungen Dritter erforderlich sind – beispielsweise Location, Mobiliar, Technik, Servicepersonal oder weitere externe Dienstleister – gelten die hierzu im individuellen Angebot getroffenen Vereinbarungen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort vorhanden sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Widerrufsrecht bei termingebundenen Leistungen

Für Verträge über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie für weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Dies betrifft insbesondere Buchungen für Supper Clubs sowie andere von dorsia angebotene, auf einen konkreten Termin bezogene Veranstaltungen.

Die in Ziffer 2.3 freiwillig eingeräumten Stornierungs- und Erstattungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

7. Haftung

dorsia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet dorsia im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Höhere Gewalt

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Vertragsparteien liegt, nicht oder nur erheblich erschwert erbracht werden, werden sich die Parteien über eine angemessene Lösung verständigen.

Hierzu können insbesondere behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, erhebliche Ausfälle der Infrastruktur oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse gehören.

Bereits erbrachte Leistungen und tatsächlich entstandene, nicht erstattungsfähige Kosten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website von dorsia.

10. Verbraucherstreitbeilegung

Soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht, ist dorsia nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026